Reisekostenrechner

Dienstreisen nach deutschem Steuerrecht 2025

BMF 2025
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Aktuelle Pauschalen 2025

Verpflegungsmehraufwand Inland: 32,00 €/Tag (24h+), 16,00 €/Tag (8-24h). Kilometerpauschale: 0,30 €/km (PKW).

Dienstreise 1

Gesamtübersicht

Reisetage

0

Verpflegung

0,00 €

Km-Pauschale

0,00 €

0 km

Unterkunft

0,00 €

Gesamtsumme

0,00 €

📋 Pauschalen-Übersicht 2025

Inlandspauschalen
  • • 24+ Stunden Abwesenheit: 32,00 €
  • • 8-24 Stunden Abwesenheit: 16,00 €
  • • An-/Abreisetag (mehrtägig): 16,00 €
Kilometerpauschalen
  • • PKW: 0,30 € pro km
  • • Motorrad: 0,20 € pro km
  • • ÖPNV: Tatsächliche Kosten (Belege aufbewahren)

Stand: BMF-Schreiben 2025. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen. Alle Berechnungen ohne Gewähr - für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

So berechnen Sie Geschäftsreisekosten

  1. Geben Sie Ihre Reisedetails ein: Ziel, Daten und Zeiten
  2. Wählen Sie das Land (Inland oder Ausland mit entsprechenden Sätzen)
  3. Fügen Sie Transport hinzu: Kilometergeld, Flüge oder ÖPNV
  4. Ergänzen Sie Unterkunft und sonstige Kosten
  5. Sehen Sie die Aufschlüsselung und exportieren Sie für Ihre Reisekostenabrechnung

Häufig gestellte Fragen

Was sind die aktuellen Verpflegungspauschalen (2025)?

Für Deutschland: 14€ für Reisen von 8-24 Stunden, 28€ für volle Tage (24+ Stunden). An- und Abreisetage zählen als Teiltage (je 14€).

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Geschäftsreisen?

Die Standard-Kilometerpauschale beträgt 0,30€ pro Kilometer für PKW. Einige Arbeitgeber zahlen höhere Sätze (bis zu 0,50€/km) - prüfen Sie Ihre Firmenrichtlinie.

Wie werden Auslandsreisen berechnet?

Auslandsreisen verwenden länderspezifische Tagessätze, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden. Die Sätze variieren erheblich je nach Land.

Welche Kosten kann ich geltend machen?

Typische erstattungsfähige Kosten umfassen: Transport (Kilometergeld, Flüge, Bahn), Unterkunft, Verpflegung (über Pauschale), Parken, Maut und notwendige arbeitsbezogene Kosten.

Brauche ich Belege?

Ja, für die meisten Ausgaben außer Verpflegungspauschalen. Bewahren Sie Belege für Transport, Unterkunft und alle Einzelausgaben über 250€ auf.

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