Dienstreisen nach deutschem Steuerrecht 2025
Verpflegungsmehraufwand Inland: 32,00 €/Tag (24h+), 16,00 €/Tag (8-24h). Kilometerpauschale: 0,30 €/km (PKW).
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Stand: BMF-Schreiben 2025. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen. Alle Berechnungen ohne Gewähr - für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Für Deutschland: 14€ für Reisen von 8-24 Stunden, 28€ für volle Tage (24+ Stunden). An- und Abreisetage zählen als Teiltage (je 14€).
Die Standard-Kilometerpauschale beträgt 0,30€ pro Kilometer für PKW. Einige Arbeitgeber zahlen höhere Sätze (bis zu 0,50€/km) - prüfen Sie Ihre Firmenrichtlinie.
Auslandsreisen verwenden länderspezifische Tagessätze, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden. Die Sätze variieren erheblich je nach Land.
Typische erstattungsfähige Kosten umfassen: Transport (Kilometergeld, Flüge, Bahn), Unterkunft, Verpflegung (über Pauschale), Parken, Maut und notwendige arbeitsbezogene Kosten.
Ja, für die meisten Ausgaben außer Verpflegungspauschalen. Bewahren Sie Belege für Transport, Unterkunft und alle Einzelausgaben über 250€ auf.
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