Entfernungspauschale & Steuerersparnis berechnen
Erste 20 km: 0,30 €/km • Ab 21 km: 0,38 €/km • Home-Office-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr)
Kürzeste Straßenverbindung (nicht Hin+Rück)
Abzgl. Urlaub, Feiertage, Krankheit
Orientierung Grenzsteuersatz (zu versteuerndes Einkommen):
635,95 €
= 53,00 €/Monat
1.817,00 €
Abzug pro Fahrt zur Arbeit
⚠️ Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist ein deutscher Steuerabzug für den Arbeitsweg. Sie können 0,30€ pro km für die ersten 20 km und 0,38€ pro km darüber hinaus absetzen (Sätze 2024/2025).
Nur die einfache Entfernung zählt. Sie können die Rückfahrt nicht geltend machen. Verwenden Sie die kürzeste Straßenverbindung, nicht die tatsächlich gefahrene Route.
Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig davon, wie Sie pendeln - Auto, ÖPNV, Fahrrad oder sogar zu Fuß. Der entfernungsbasierte Abzug ist gleich.
Ja, wenn Ihre tatsächlichen ÖPNV-Kosten die Pendlerpauschale-Berechnung übersteigen, können Sie den höheren Betrag geltend machen. Dieses Tool vergleicht beide Optionen.
Tage im Homeoffice zählen nicht als Pendeltage. Sie können stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) für diese Tage geltend machen.
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