Prüfen Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen können und von der Umsatzsteuer befreit sind.
Haben Sie erst dieses Jahr gegründet?
Grenze: {amount}
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Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung.
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung vermerken:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer von Ihren Einkäufen abziehen. Die MwSt auf Geschäftsausgaben ist für Sie ein Kostenfaktor.
Sie können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln (5 Jahre Bindung). Das kann sinnvoll sein bei hohen Investitionen oder B2B-Kunden.
Bei Überschreitung der {amount} Grenze endet die Befreiung sofort – nicht erst im nächsten Jahr!
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Diese Prüfung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage 2025. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Start im März 2025, erwartet 30.000€ Netto-Umsatz. Annualisiert: 30.000€ × 12/10 = 36.000€. Berechtigt, wenn unter 100.000€ Schwellenwert bleibt.
Vorjahr: 20.000€ netto (unter 25.000€ Schwellenwert). Laufendes Jahr: 40.000€ erwartet. Berechtigt für Kleinunternehmerregelung.
Vorjahr: 24.000€ netto. Laufendes Jahr: 95.000€ erwartet. Warnung: Nahe am Schwellenwert, genau beobachten.
Schwellenwerte erhöht: Vorjahr von 22.000€ auf 25.000€ netto, laufendes Jahr von 50.000€ auf 100.000€ netto. Alle Schwellenwerte beziehen sich jetzt auf Nettobeträge (ohne MwSt).
Wenn Sie den Schwellenwert des laufenden Jahres (100.000€ netto) überschreiten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt MwSt ausweisen und das Finanzamt informieren.
Ja, Sie können freiwillig mit 5-jähriger Bindung zur Regelbesteuerung wechseln. Dies kann bei hohen Geschäftsausgaben (Vorsteuerabzug) oder B2B-Kunden vorteilhaft sein.
Nein, Sie dürfen KEINE MwSt ausweisen. Stattdessen den Hinweis hinzufügen: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
Nein, Kleinunternehmer können keine Vorsteuer abziehen. MwSt auf Einkäufen wird zur Kostenposition. Daher kann Regelbesteuerung für Unternehmen mit hohen Ausgaben besser sein.