Steuer-Tool für Deutschland • Aktualisiert 2025

Kleinunternehmer Status Check

Prüfen Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen können und von der Umsatzsteuer befreit sind.

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Wichtige Änderungen ab 2025

  • Grenze: {amount} Erhöht von 22.000 € auf {amount} (netto)
  • Grenze: {amount} Erhöht von 50.000 € auf {amount} (netto)
  • Wichtig: Die Grenzen beziehen sich jetzt auf Netto-Beträge!

Neugründung?

Haben Sie erst dieses Jahr gegründet?

📊 Ihre Umsätze

Grenze: {amount}

Grenze: {amount}

Berechtigt

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet das?

  • Ihre Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Fügen Sie den Hinweis nach §19 UStG auf Ihren Rechnungen hinzu
  • Sie können keinen Vorsteuerabzug geltend machen

Umsatzgrenzen

📝

Pflichtangabe auf Rechnungen

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung vermerken:

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

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Kein Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer von Ihren Einkäufen abziehen. Die MwSt auf Geschäftsausgaben ist für Sie ein Kostenfaktor.

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Option zur Regelbesteuerung

Sie können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln (5 Jahre Bindung). Das kann sinnvoll sein bei hohen Investitionen oder B2B-Kunden.

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Überschreitung im laufenden Jahr

Bei Überschreitung der {amount} Grenze endet die Befreiung sofort – nicht erst im nächsten Jahr!

§19 UStG erklärt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Voraussetzungen (ab 2025)

  • Vorjahresumsatz: Der Umsatz im Vorjahr darf {amount} netto nicht überschritten haben.
  • Laufendes Jahr: Der Umsatz im laufenden Jahr darf {amount} netto nicht überschreiten.
  • Neugründungen: Bei Gründung im laufenden Jahr wird der voraussichtliche Jahresumsatz hochgerechnet.

Vor- und Nachteile

Vorteile ✓

  • • • Keine MwSt-Voranmeldungen
  • • • Einfachere Buchhaltung
  • • • Günstigere Preise für Privatkunden
  • • • Weniger Bürokratie

Nachteile ✗

  • • • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • • • Kann bei B2B unprofessionell wirken
  • • • Höhere effektive Kosten bei Einkäufen
  • • • Umsatzgrenzen beachten

⚠️ Rechtlicher Hinweis

Diese Prüfung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage 2025. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

So funktioniert der Kleinunternehmer Status Check

  1. Umsatz des Vorjahres eingeben (Nettobetrag, ohne MwSt)
  2. Umsatz des laufenden Jahres bis heute eingeben (netto)
  3. Erwarteten Gesamtumsatz für das laufende Jahr eingeben
  4. Für neue Unternehmen Startmonat wählen für genaue Annualisierung
  5. Der Rechner prüft alle drei Schwellenwerte und zeigt Ihren Berechtigungsstatus

Häufige Szenarien

Neuer Freelancer, Start 2025

Start im März 2025, erwartet 30.000€ Netto-Umsatz. Annualisiert: 30.000€ × 12/10 = 36.000€. Berechtigt, wenn unter 100.000€ Schwellenwert bleibt.

Bestehendes Unternehmen mit 20.000€ Vorjahr

Vorjahr: 20.000€ netto (unter 25.000€ Schwellenwert). Laufendes Jahr: 40.000€ erwartet. Berechtigt für Kleinunternehmerregelung.

Unternehmen nähert sich Schwellenwert

Vorjahr: 24.000€ netto. Laufendes Jahr: 95.000€ erwartet. Warnung: Nahe am Schwellenwert, genau beobachten.

Häufige Fehler vermeiden

  • Bruttoumsatz statt Nettoumsatz verwenden (Schwellenwerte sind jetzt Nettobeträge)
  • Vergessen, erwarteten Umsatz für neue Unternehmen zu annualisieren
  • Umsatz während des Jahres nicht überwachen
  • Schwellenwert überschreiten und nicht sofort auf Regelbesteuerung umstellen
  • Erforderlichen §19 UStG-Hinweis auf Rechnungen nicht hinzufügen

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich 2025 geändert?

Schwellenwerte erhöht: Vorjahr von 22.000€ auf 25.000€ netto, laufendes Jahr von 50.000€ auf 100.000€ netto. Alle Schwellenwerte beziehen sich jetzt auf Nettobeträge (ohne MwSt).

Was passiert, wenn ich den Schwellenwert überschreite?

Wenn Sie den Schwellenwert des laufenden Jahres (100.000€ netto) überschreiten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt MwSt ausweisen und das Finanzamt informieren.

Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, Sie können freiwillig mit 5-jähriger Bindung zur Regelbesteuerung wechseln. Dies kann bei hohen Geschäftsausgaben (Vorsteuerabzug) oder B2B-Kunden vorteilhaft sein.

Muss ich MwSt auf Rechnungen als Kleinunternehmer ausweisen?

Nein, Sie dürfen KEINE MwSt ausweisen. Stattdessen den Hinweis hinzufügen: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein, Kleinunternehmer können keine Vorsteuer abziehen. MwSt auf Einkäufen wird zur Kostenposition. Daher kann Regelbesteuerung für Unternehmen mit hohen Ausgaben besser sein.

Basierend auf § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Stand 2025

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